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RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Das Schießen im Verein - SSG Grün-Weiß Kelheim e.V. Das Schießen mit Luftdruckwaffen ist mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten für Jugendliche ab 12 Jahren möglich. Mit Kleinkaliberwaffen können Jugendliche ab 14 Jahren schießen. Auch hier bedarf es des Einverständnisses der Erziehungsberechtigten. Kurzwaffen (Kleinkaliber-Sportpistole) ab 16 Jahren Alle anderen Disziplinen können ab dem 21. Lebensjahr geschossen werden.
Der Erwerb von Schusswaffen Der Erwerb von Schusswaffen und die damit verbundenen Auflagen sind durch das deutsche Waffengesetz geregelt. Grundsätzlich gilt, dass Waffen nur von Personen über 18 Jahren erworben werden können. Der Erwerb von Luftdruck- und CO2-Waffen ist frei, wenn die Mündungsenergie ihrer Geschosse nicht über 7,5 Joule liegt (erkennbar am PTB-Stempel – ein F im Fünfeck). Frei ist außerdem der Erwerb von Vorderladergewehren und Vorderladerpistolen. Für den Erwerb und den Besitz anderer Waffen benötigt der Sportschütze eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese schließt neben dem Erwerb einer Waffe in der Regel auch den Munitionserwerb für die genehmigte(n) Waffe(n) ein. Die Ausstellung einer WBK durch die zuständige Behörde ist an verschiedene Bedingungen geknüpft:
Hinweis: Bei der SSG Grün-Weiß Kelheim werden bei einer ausreichenden Anzahl von Bewerbern (auch Mitgliedern anderer Vereine) Sachkundelehrgänge mit Sachkundeprüfung abgehalten.
Das Waffengesetz unterscheidet zwischen zwei (für den Sportschützen relevanten) Waffenbesitzkarten:
Stand: 18.03.06 |