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RECHTLICHE GRUNDLAGEN

 

Das Schießen im Verein - SSG Grün-Weiß Kelheim e.V.

 Das Schießen mit Luftdruckwaffen ist mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten für Jugendliche ab 12 Jahren möglich.

Mit Kleinkaliberwaffen können Jugendliche ab 14 Jahren schießen. Auch hier bedarf es des Einverständnisses der Erziehungsberechtigten.

 Kurzwaffen (Kleinkaliber-Sportpistole) ab 16 Jahren

 Alle anderen Disziplinen können ab dem 21. Lebensjahr geschossen werden.

  

Der Erwerb von Schusswaffen

 Der Erwerb von Schusswaffen und die damit verbundenen Auflagen sind durch das deutsche  Waffengesetz geregelt.

 Grundsätzlich gilt, dass Waffen nur von Personen über 18 Jahren erworben werden können.

 Der Erwerb von Luftdruck- und CO2-Waffen ist frei, wenn die Mündungsenergie ihrer Geschosse nicht über 7,5 Joule liegt (erkennbar am PTB-Stempel – ein F im Fünfeck).

Frei ist außerdem der Erwerb von Vorderladergewehren und Vorderladerpistolen.

 Für den Erwerb und den Besitz anderer Waffen benötigt der Sportschütze eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese schließt neben dem Erwerb einer Waffe in der Regel auch den Munitionserwerb für die genehmigte(n) Waffe(n) ein.

 Die Ausstellung einer WBK durch die zuständige Behörde ist an verschiedene Bedingungen geknüpft:

 

    Der Antragsteller muß in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein.

     Der Antragsteller muß Deutscher sein oder seit mindestens 3 Jahren seinen Wohnsitz ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland haben.

     Die körperliche Eignung. Der Antragsteller darf keine körperlichen bzw. gesundheitlichen Mängel besitzen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten.

     Die Zuverlässigkeit. Sie wird durch die Behörden in der Regel anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses überprüft. 

    Das Bedürfnis. Es wird durch den Schützenmeister des Schützenvereins schriftlich bestätigt. Voraussetzung dafür ist, dass der Antragsteller mindestens ein ganzes Jahr regelmäßig am Schießtraining des Vereins teilgenommen hat.

     Die Sachkunde. Der Antragsteller muss in einer Sachkundeprüfung sein theoretisches Wissen über Notstand, Notwehr, Waffen und Munition nachweisen.

 

Hinweis: Bei der SSG Grün-Weiß Kelheim werden bei einer ausreichenden Anzahl von Bewerbern (auch Mitgliedern anderer Vereine) Sachkundelehrgänge mit Sachkundeprüfung abgehalten.

 

Das Waffengesetz unterscheidet zwischen zwei (für den Sportschützen relevanten) Waffenbesitzkarten:

     Die gelbe WBK: Sie kann beantragt werden für einschüssige Langwaffen (Gesamtlänge von mehr als 60 cm)

     Die grüne WBK: Gilt für ein- und mehrschüssige Kurzwaffen sowie für mehrschüssige Langwaffen wie Repetierer oder Halbautomaten.

 

 

 

 

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Stand: 18.03.06